Zugang zum Trainingsgelände nur für `2G`
(Wegfall der Plus-Regelung)


Seit dem 24. November gilt die 15. Bayerische Infektions­schutzs­maßs­nahmens­verordnung: Der Zugang zum Trainingsgelände (Sportstätte) ist nur für `2G´gestattet.

Die Benutzung des Trainings­geländes erfolgt ab sofort wieder durch Eintrag in die an der Club­hütte ausliegende Trainings­liste allerdings nur für Geimpfte und Genesene gemäß der Bayerischen Infektions­maß­nahmen­verordnung.

Wer darf bei '2G' rein?

  • Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und noch nicht eingeschulte Kinder
  • Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17. Jahre, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuches unterliegen
  • Personen, die geimpft oder genesen sind

Diese '2G'-Regelung gilt nur so lange die 7-Tage Inzidenz im Landkreis unter 1000 bleibt.

Bitte beachtet weiterhin die Webseite des Landkreises Berchtesgadener Land für tagesaktuelle Hinweise, Allgemeinverfügungen oder Verbote in Bezug auf "Corona".

Generell gilt für die Nutzung unserer Sportstätte das Rahmenkonzept Sport:

  • Allgemeines Abstandsgebot; wo immer möglich, ist ein Abstand zwischen zwei Personen unterschiedlicher Hausstände von 1,5m einzuhalten. Wo die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist, soll eine Maske getragen werden;
  • KEINE Gruppenbildung, zur Einhaltung der Kontaktbeschränkung (ein Winken und ein kontaktfreier Gruß mit ausreichend Abstand ist auch freundlich);

Die bisherigen Auflagen sind weiterhin zu beachten / einzuhalten:

  • KEIN Betreten der Sportstätte für Personen mit:
    • Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion oder
    • Personen, die einer Quarantäne Maßnahme unterliegen oder
    • Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder
    • Fieber oder Symptomen einer Atemwegserkrankung jeglicher Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) - treten die Symptome erst während des Sports auf, so ist die Sportstätte umgehend zu verlassen;
  • kontaktfreie Durchführung (des Sports, es findet kein Händeschütteln, Abklatschen, Umarmen, o.ä. statt);
  • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen. Die Hygienestation ist an der Clubhütte und im WC.
  • KEINE Nutzung der Clubhütte als Umkleidebereich oder zu gesellschaftlichen / gemeinschaftlichen Zwecken;
  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zur Anlage
  • das Betreten erfolgt ausschließlich einzeln und nur zum erforderlichen Eintragen in das Trainingsbuch);
  • Ausübung immer unter Einhaltung unserer “3-Personen-in-Sichtweite-Regelung”;

In diesem Sinne, bitten wir Euch alle um Verständnis und um Geduld.

Eure Vorstandschaft